Sportquiz um echtes Geld und Sachpreise!

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Vollendung des 18. Lebensjahres
 
 

Gemäß den Ausführungen des Jugendschutzgesetzes ist es Minderjährigen nicht gestattet an Geschicklichkeitsspielen, wie sie von www.sportquiz-spielen.de angeboten werden, teilzunehmen. Minderjährig sind laut Jugendschutzgesetz jene Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Aufgrund der Ausführungen des Jugendschutzgesetzes und demnach auch zum Schutz der Minderjährigen selbst untersagt www.sportquiz-spielen.de jenen Personen die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben das Eröffnen eines Spielerkontos und demzufolge auch die Teilnahme am Geschicklichkeitsspiel.

Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass beim Eröffnen eines Spielerkontos die falsche Angabe des Geburtsdatums zum Zwecke des Umgehens der oben genannten Altersgrenze die Sperrung des jeweiligen Spielerkontos zur Folge hat.

Spätestens bei der ersten Auszahlungsanforderung erfolgt durch unsere Mitarbeiter eine Überprüfung der angegebenen Daten auf Ihre Richtigkeit durch Anforderung eines Identitätsnachweises des Kunden. Hierbei gilt grundsätzlich, dass weder Sachpreise noch Geldgewinne an Minderjährige zur Auszahlung kommen.

Natürlich dürfen auch Minderjährige einfach so „Zum Spass spielen“ und die spannenden Fragen des Sportquiz jederzeit beantworten. Dafür ist weder die Eröffnung eines Spielerkontos noch ein Einsatz erforderlich.

 
 
   
 
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